Arbeitsrecht.
Gut betreut in der Arbeitswelt.

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Was ist das Arbeitsrecht?

 

Im Fokus des Arbeitsrechts steht das Arbeitsverhältnis, welches immer zwei Parteien betrifft: Den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Letzterer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, die darin beschriebene Arbeitsleistung zu erbringen, woraufhin er von Ersterem sein vereinbartes Gehalt bezahlt bekommt.

Sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende ist es äusserst wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Die wichtigsten Bestimmungen hierfür sind im Obligationenrecht (OR) verankert, das insbesondere den Arbeitsvertrag regelt. Zudem beinhaltet das Arbeitsgesetz (ArG) viele weitere Schutzbestimmungen wie beispielsweise Arbeitsdauer, Ruhezeiten oder Vereinbarungen zum Arbeitsschutz für junge Arbeitnehmende und (schwangeren) Frauen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Grundlagen des Arbeitsrechts und die darin enthaltenen Gesetze die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und Angestellten regeln. Somit wird ein reibungsloser Ablauf der Firmenprozesse ermöglicht.

Brändli Rechtsanwälte AG, Tobias Brändli

Dabei unterstützen wir Sie

 

In der Regel findet ein personenbezogenes Dauerschuldverhältnis, das sogenannte Arbeitsverhältnis, im Arbeitsvertrag Ausdruck. Um möglichen Stolpersteinen vorgängig aus dem Weg zu gehen, beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeiterstufen. Gemeinsam erarbeiten wir massgeschneiderte Lösungen und beantworten die sich stellenden Rechtsfragen zum Thema Arbeitsvertrag und darüber hinaus.

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seiner Tätigkeit einen rechtlichen Anspruch auf ein vollständiges und wohlwollend formuliertes Schlusszeugnis. Aber auch das Zwischenzeugnis hat in der Arbeitswelt einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.
Da dem Thema Arbeitszeugnis so eine zentrale Bedeutung zukommt und einen langfristigen Einfluss auf Ihr weiteres berufliches Fortkommen hat, ist es ratsam dieses mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Unser Team an versierten RechtsanwältInnen aus dem Fachgebiet des Arbeitsrechts hilft Ihnen dabei und findet die im Zeugnis möglicherweise enthaltenen Mängel.

Von Mobbing am Arbeitsplatz sprechen wir, wenn der bzw. die Angegriffene über eine längere Zeitspanne in Ihrer Würde verletzt werden. Ziel ist es meistens dem Gegenüber zu schaden und in letzter Konsequenz vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Wenn das Mobbing von der vorgesetzten Person ausgeht, spricht man von Bossing.

Typische Mobbing-Handlungen:

  • Blossstellungen, abschätzige Mimik, Gesten und Bemerkungen
  • Drohungen, Anschreien bis hin zu Tätlichkeiten
  • Ignorieren und Kommunikationsverweigerung
  • Vorenthalten von Informationen, das Setzen von unrealistischen Terminen
  • Verbreiten unzutreffender Behauptungen
  • Arbeitssabotage

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Viele Mobbinghandlungen erfüllen den Straftatbestand der Persönlichkeitsverletzung oder der Verleumdung und können gerichtlich geahndet werden.

Brauchen Sie unsere Unterstützung? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

“Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?»

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen.

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